Kleine Anfrage › > Alternative Verlegemethoden [2018-04-09] |
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Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin: 1. Wurden beim Bezirksamt Pankow Anträge auf sog. alternative Verlegemethoden (gem. § 68 Abs. 3 TKG) gestellt? Wenn ja wieviele? (Bitte tabellarisch für die Jahre 2013 bis 2018 nach Ortsteilen getrennt angeben) 2. Wieviele dieser Anträge wurden vom Bezirksamt genehmigt? 3. Wieviele mit welcher Begründung versagt? 4. Hat das Bezirksamt eine grundsätzliche Einschätzung zur Anwendung von sog. untiefen Verlegemethoden wie Trenching? Wenn ja, welche ist dies und mit welcher Begründung? 5. Welche Voraussetzungen muss der Straßenkörper nach Einschätzung des Bezirksamtes aufweisen, um für untiefe Verlegemethoden geeignet zu sein? 6. Gibt es seitens des Bezirksamtes bereits Erfahrungswerte mit untiefen Verlegemethoden? Wenn ja, haben sich diese hinsichtlich Zeitaufwand, Kosten und Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des öffentlichen Straßenlandes bewährt? |
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